Beauftragter des Landes gem. § 124 GemO

Die Ortsgemeinde Wiebelsheim hat derzeit keinen gewählten Ortsbürgermeister. Die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises hat in ihrer Funktion als untere Kommunalaufsichtsbehörde einen Beauftragten des Landes gem. §124 GemO ernannt, der die gesetzlichen Aufgaben des Ortsbürgermeisters ausführt.

 

Christian Stahl (1. Beigeordneter der VG Hunsrück-Mittelrhein)

c/o Gemeindeverwaltung Wiebelsheim

Bürgerhaus St. Aldegundis

Simmerner Straße 2

56291 Wiebelsheim

Email: gemeinde(at)wiebelsheim.dec.stahl(at)vg-hm.de 

Tel. 0151 61249682