Beauftragter des Landes gem. § 124 GemO
Die Ortsgemeinde Wiebelsheim hat derzeit keinen gewählten Ortsbürgermeister. Die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises hat in ihrer Funktion als untere Kommunalaufsichtsbehörde einen Beauftragten des Landes gem. §124 GemO ernannt, der die gesetzlichen Aufgaben des Ortsbürgermeisters ausführt.
Christian Stahl (1. Beigeordneter der VG Hunsrück-Mittelrhein)
c/o Gemeindeverwaltung Wiebelsheim
Bürgerhaus St. Aldegundis
Simmerner Straße 2
56291 Wiebelsheim
Email: gemeinde(at)wiebelsheim.de, c.stahl(at)vg-hm.de
Tel. 0151 61249682