Förderprogramm "Junges Wiebelsheim"

Gemeinde Wiebelsheim übernimmt Eigenanteil an den Fahrtkosten für Wiebelsheimer Schülerinnen und Schüler

Kindergartenbeiträge

Förderprogramm "Junges Wiebelsheim"

Wiebelsheim ist eine junge Gemeinde mit vielversprechenden  Zukunftsaussichten. Damit das so bleibt, unterstützt die Gemeinde besonders junge Familien. Die Gemeinde fördert aktiv die Kinder- und Jugendarbeit. Ihr großer naturnaher Spielplatz ist Anziehungspunkt für Familien aus der näheren Umgebung. Aber junge Familien brauchen auch finanzielle Unterstützung! Die Gemeinde hat deshalb ein Förderprogramm beschlossen, das den Namen Förderprogramm "Junges Wiebelsheim" trägt.

Mit bis zu 5000 EUR hilft die Gemeinde jungen Familien, wenn sie Wohnraum in der "alten" Ortslage (außerhalb der Neubaugebiete und des Industrieparks) schaffen, instand setzen, ausbauen oder erweitern Ferner wird der Erwerb von Baugrundstücken in Neubaugebieten gefördert.

Grundsätze des Gemeinderates Wiebelsheim vom 22. März 2006

1. Allgemeines
Die Gemeinde Wiebelsheim unterstützt junge Familien sowie die Gründung junger Familien. Sie verbindet diese Unterstützung mit dem Ziel, eine ausge-wogene Altersstruktur in der Gemeinde zu erhalten, leer stehende Gebäude und Gebäudeteile zu vermeiden sowie wertvolle bauliche Substanz zu erhalten und zu verschönern.

Junge Familien im Sinne dieses Förderprogramms sind im gemeinsamen Haushalt zusammenlebende Personen mit mindes- tens einem Kind, das das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Gefördert werden nur Maßnahmen innerhalb der Ortsgemeinde Wiebelsheim.

2. Förderungen außerhalb der Neubaugebiete und des Industrieparks
Gefördert werden ausschließlich bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schaffung, der Instandsetzung, dem Ausbau und der Erweiterung von Wohnraum anlässlich eines Zuzugs, Umzugs oder der Übernahme des Haus- grundstücks der Eltern oder sonstiger Angehöriger.

Die Höhe der Förderung beträgt zwischen 33 1/3 % und 50 % der Kosten, höchstens jedoch 5.000,00 ?. Förderberechtigt sind Eigentümer oder sonstige dinglich Nutzungsberechtigte. Die Förderung ist vor Beginn der Baumaßnahme mit den für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen schriftlich zu beantragen.

Der Wohnraum muss mindestens fünf Jahre zweckentsprechend genutzt werden. Soweit die Baumaßnahme anderweitig finanziell gefördert wird, ist eine Förderung grundsätzlich ausgeschlossen.

Jeder Förderberechtigte kann die Förderung nur einmal erhalten. Die Förderung kann von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden. Über die Förderung einschließlich der Höhe des Fördersatzes entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der vorstehenden Bedingungen, der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und des geltenden Rechts. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Die Einzelheiten der Förderung werden zwischen der Gemeinde und dem Förderberechtigten durch einen schriftlichen Vertrag geregelt.

3. Förderungen in den Neubaugebieten (ohne Industriepark)
Gefördert wird der Erwerb von erschlossenen Baugrundstücken von der Gemeinde. Beim Erwerb eines Grundstücks wird ein Nachlass von 5 EUR bis 15 EUR je Quadratmeter Grundstücksfläche gewährt.

Förderberechtigt ist der Erwerber des Grundstücks. Über die Förderung entscheidet der Ortsbürgermeister nach Maßgabe des vom Gemeinderat für einzelne Personengruppen beschlossenen Nachlasses, der vorstehenden Bedingungen und des geltenden Rechts. Ein Rechtsan-spruch auf die Förderung besteht nicht.

Die Einzelheiten der Förderung werden in dem Grundstückskaufvertrag geregelt.

4. Inkrafttreten
Dieses Förderprogramm tritt am 1. April 2006 in Kraft.

Informationsstelle für Grundstückssachen
Aufgaben:

  • Informationssammlung und ?austausch über beabsichtigte An- undVerkäufe von Grundstücken sowie über Mietobjekte
  • Information über gemeindliche Planungen
  • Information über gemeindliche und sonstige Förderungen
  • Sonstige Hilfen

Ansprechpartner der Informationsstelle
Ortsbürgermeister Stephan Doorn
Tel.: 06766 754
Fax: 06766 9699032
E-Mail: bgm.doorn(at)wiebelsheim.de

Kindergartenbeiträge

Die Ortsgemeinde übernimmt seit 01.01.2008 die Kindergartenbeiträge zu 100%.

Gemeinde Wiebelsheim übernimmt Eigenanteil an den Fahrtkosten für Wiebelsheimer Schülerinnen und Schüler

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18. März 2009 beschlossen, dass die nachgewiesenen und maximal in Höhe der innerhalb des Rhein-Hunsrück-Kreises anfallenden Eigenanteile für die Beförderung der Wiebelsheimer Schülerinnen und Schüler mit öffentlichen Verkehrsmitteln ab dem Schuljahr 2009/2010 von der Gemeinde Wiebelsheim bis auf Weiteres übernommen werden.

Nach dem Beschluss des Ortsgemeinderates sollen die Fahrtkosten zunächst von den Eltern gezahlt und nach Ablauf eines Schulhalbjahres von der Gemeinde erstattet werden. Die Regelung gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die in Wiebelsheim gemeldet sind, also auch die Kinder und Jugendlichen, die eine Schule außerhalb des Rhein-Hunsrück-Kreises besuchen. Die Erstattung erfolgt jedoch maximal bis zur Höhe des im Rhein-Hunsrück-Kreis geforderten Eigenanteils.

Wer die Förderung erhalten möchte, soll dies vor Beginn des jeweiligen Schuljahres formlos beim Ortsbürgermeister anzeigen.

Spätestens sechs Wochen nach dem Ende eines Schulhalbjahres kann dann die Auszahlung der Förderung beim Ortsbürgermeister beantragt werden. Dazu sind geeignete Nachweise über die entstandenen Kosten (z. B. Kontoauszüge) vorzulegen und eine Bankverbindung anzugeben.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Die Übernahme der anteiligen Fahrtkosten für Wiebelsheimer Schülerinnen und Schüler ist der vierte Baustein der Gemeinde Wiebelsheim zur Förderung junger Wiebelsheimer Familien. Schon früher hatte der Gemeinderat beschlossen, alle Kindergartenbeiträge zu übernehmen sowie die Schaffung von Wohnraum innerhalb der Ortslage und den Erwerb von Baugrundstücken in den Neubaugebieten finanziell zu fördern.

Stephan Doorn, Ortsbürgermeister